Mejía und seine Familie bekamen in Honduras aufgrund seiner politischen Arbeit in der Studierendenbewegung von staatlichen Behörden und parastaatlichen Kräften Morddrohungen, sodass sie im September 2017 nach Schweden reisten und sofort politisches Asyl beantragten.
Im Dezember 2019 erhielt Mejía die erste Ablehnung, die mit dem Fehlen von Beweismitteln begründet wurde. Dagegen legte er Berufung mit weiterer Dokumentation über die erlittene Verfolgung seiner Familie ein. Dieser und ein weiterer Asylantrag wurden von den schwedischen Behörden abgelehnt.
Mit der dritten Ablehnung wechselte Mejía seine Strategie und den Verteidiger. Dr. Gabriel Campos Hernández, ein Spezialist für Völkerrecht und Menschenrechte, geht in dem Fall und gegen die systematische Verweigerung des politischen Asyls zum Europäischen Gerichtshof. Dabei belegt er mit zahlreichen Dokumenten die Verfolgung, der sein Mandant und dessen Familie in Honduras ausgesetzt waren.
Dieser Schritt habe rechtliche Auswirkungen und der Gerichtshof sei in der Untersuchungsphase, so Campos. Bei den vorherigen Berufungen zeige sich, dass offensichtliche Beweismittel, unter anderem die Entführung und Vergewaltigung der taubstummen Schwester Mejías, anscheinend nicht vorgelegt wurden. Der Anwalt beruft sich auf Paragraph 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der besagt, dass "im Falle von Verfolgung jeder das Recht hat, in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu genießen". Der schwedische Staat müsse die Verfahren des politischen Asyls überprüfen und die Rückführungsanordnung zurücknehmen, so Campos weiter.
Honduras schneidet in seiner Menschenrechtsbilanz seit dem Militärputsch im Jahr 2009 schlecht ab. Aus einem Bericht über interne Vertriebene in Honduras geht hervor, dass im Zeitraum von 2004 bis 2018 mindestens 247.000 Menschen innerhalb des Landes durch Gewalt vertrieben wurden. Darüber hinaus ist das Land in den letzten Jahren wiederholt in die Schlagzeilen gekommen, da sich Hunderte von Honduraner:innen in Karawanen formierten, um in den Norden Richtung USA zu laufen. Zahlreiche Übergriffe von bewaffneten staatlichen und paramilitärischen Kräften oder Auftragsmördern gegenüber Protestierenden werden berichtet, Menschenrechtsverteidiger:innen und Journalist:innen werden verfolgt, bedroht und ermordet. All dies bleibt überwiegend straffrei.
Auch Deutschland kritisiert in der letzten Überprüfung der Menschenrechte vor dem Menschenrechtsrat in Genf die weit verbreitete Straflosigkeit in Honduras und führt die Verbrechen an, die von staatlichen Sicherheitskräften begangen werden. Der honduranische Staat kommt trotz der Einrichtung entsprechender Mechanismen seiner Schutzpflicht gegenüber gefährdeten und besonders verletzlichen Personengruppen offenbar nicht nach.
Es bleibt abzuwarten, ob der Gerichtshof in Straßburg die Beschwerde von Erlín Mejía und seiner Familie annimmt und wie sein Urteil ausfällt.