Seit neun Monaten sind acht Aktivisten ohne Prozess in Haft. Bundestagsabgeordnete fordern Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
Tegucigalpa. Die Regierung von Honduras nutzt nach Auffassung von Menschenrechtsgruppen den Ausnahmezustand, um die Rechte von Aktivisten auszuhebeln.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet weltweit dazu aufgefordert, besonders gefährdete Inhaftierte und solche mit geringen Haftstrafen vorzeitig zu entlassen. Die honduranischen Behörden haben schon damit begonnen. Doch wer tatsächlich vorzeitig aus dem Gefängnis darf, ist fraglich. Denn Umweltaktivisten sitzen in Honduras weiter ohne rechtliche Begründung in U-Haft – und gerade ihre Gegner könnten von den Hafterleichterungen profitieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet weltweit dazu aufgefordert, besonders gefährdete Inhaftierte und solche mit geringen Haftstrafen vorzeitig zu entlassen. Die honduranischen Behörden haben schon damit begonnen. Doch wer tatsächlich vorzeitig aus dem Gefängnis darf, ist fraglich. Denn Umweltaktivisten sitzen in Honduras weiter ohne rechtliche Begründung in U-Haft – und gerade ihre Gegner könnten von den Hafterleichterungen profitieren.
"Sie sind keine Verbrecher, sie sind Verteidiger der Umwelt": Kundgebung für die Freilassung der acht Umwelaktivisten. |
Einzelne Gruppen sind durch das Corona-Virus besonderen Risiken ausgesetzt, darunter auch Gefangene. Aufgrund von Platzmangel können sie in vielen Ländern nicht den nötigen Sicherheitsabstand einhalten, außerdem müssen sie häufig unter äußerst prekären hygienischen Bedingungen leben. Bereits im März hatte sich deshalb Bachelet mit einem dringenden Appell an die Staatschefs dieser Welt gewandt: "Die Regierungen müssen Wege finden, um besonders gefährdete Häftlinge zu entlassen, zum Beispiel wenn sie krank oder besonders alt sind." Auch Inhaftierte mit geringen Haftstrafen und politische Gefangene sollten nach Möglichkeit entlassen werden.
Der Appell ist in Honduras zumindest zum Teil auf offene Ohren gestoßen. Doch während Inhaftierte wie Teodoro Bonilla, der wegen Korruption verurteilte frühere Vizepräsident des Nationalen Rats der honduranischen Richterschaft, freigelassen wurden, sitzen Umweltaktivisten, die den Guapinol-Fluss im Norden des Landes verteidigen, noch immer in Untersuchungshaft.
Denn die honduranischen Behörden sehen die acht Männer als Kriminelle, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes behindern. Ihnen wird schwere Brandstiftung sowie Entführung des Mitarbeiters eines Sicherheitsunternehmens vorgeworfen. Sie selbst weisen die Anschuldigungen zurück. Für ihre Unterstützer sind sie Aktivisten, die kriminalisiert werden, weil sie grundsätzliche Rechte wie das Recht auf Wasser und eine intakte Umwelt verteidigen. Seit Jahren protestieren sie gegen den Bau einer Eisenoxid-Mine nahe der Gemeinde Guapinol, wo es schon während der Vorarbeiten zur Verschmutzung der lokalen Flüsse gekommen sei. Nachdem sie im August vergangenen Jahres freiwillig den Kontakt zu den Justizbehörden gesucht hatten, um die gegen sie erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu räumen, wurden sie überraschend in Haft gebracht.
Dabei sei es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen, so Edy Tábora, der Anwalt der Aktivisten: "Zum einen wurde der Fall von einem Gericht für organisierte Kriminalität verhandelt, das für solche Straftaten gar nicht zuständig ist. Zum anderen hätte die Richterin schon in der ersten Anhörung erklären müssen, warum sie die Beschuldigten in Untersuchungshaft nimmt, doch das hat sie nicht getan."
Alle Bemühungen des Anwalts, sie aus der Haft freizubekommen, blieben bislang ohne Erfolg. Dabei sei es gerade jetzt in der Corona-Krise besonders wichtig, dass die Behörden schnell handelten und die acht Aktivisten aus der Untersuchungshaft entließen, so Tábora. Schließlich seien deren Haftbedingungen äußerst prekär. "Die Inhaftierten sind auf die Hilfe ihrer Familien angewiesen, wenn es um die Versorgung mit Essen, Medikamenten und Wasser geht", erklärte der Anwalt. Doch aufgrund des Coronavirus sind Gefängnisbesuche schon seit Wochen nicht mehr möglich.
In einem Brief haben sich nun auch drei Bundestagsabgeordnete von der Linkspartei und den Grünen an das Menschenrechtssekretariat der honduranischen Regierung sowie den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und die Mitglieder des Berufungsgerichts gewandt. Darin kritisieren sie, die Untersuchungshaft sei eine willkürliche Maßnahme, die weder internationalen Menschenrechtsstandards noch dem Recht auf einen fairen Prozess entspreche. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitskrise aufgrund von Covid-19 sind die Aktivisten im Strafvollzug besonderen Risiken ausgesetzt. Daher ist es dringlichst geboten, die Unterbringung in Untersuchungshaft durch alternative Maßnahmen zu ersetzen", heißt es in dem Schreiben.
Die Lage von Menschenrechtsaktivisten ist in Honduras besonders kritisch: Nach Angaben der internationalen Nichtregierungsorganisation Global Witness wurden allein zwischen 2010 und 2017 mehr als 120 ermordet. Die Prominenteste von ihnen war Berta Cáceres, die Gründerin und Koordinatorin der Indigenen-Organisation COPINH. Die international bekannte Umweltaktivistin hatte unter anderem gegen die Errichtung des Wasserkraftwerks Agua Zarca gekämpft, das die Lebensgrundlagen des indigenen Lenca-Volkes bedroht. Wegen ihres Engagements wurde sie im März 2016 ermordet. Erst Ende vergangenen Jahres wurden deshalb sieben Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme übt COPINH scharfe Kritik an möglichen Plänen der Behörden, zwei der wegen des Mordes an Cáceres verurteilte Männer aufgrund der Corona-Krise freizulassen. Die Organisation will erfahren haben, dass die Anwälte der beiden Männer deren Freilassung „aus gesundheitlichen Gründen“ gefordert hätten. Inwieweit die Behörden diesen Forderungen nachkommen, ist nicht klar.
Doch die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass die Regierung im Windschatten der Corona-Krise zahlreiche Dekrete verabschiedet, die die Sicherheit von Aktivisten zusätzlich gefährdet. So wurde beispielsweise das Recht auf Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums während der Krise ausgesetzt – staatliche Sicherheitskräfte können nun auch ohne richterlichen Beschluss in Privatwohnungen eindringen.
Der Appell ist in Honduras zumindest zum Teil auf offene Ohren gestoßen. Doch während Inhaftierte wie Teodoro Bonilla, der wegen Korruption verurteilte frühere Vizepräsident des Nationalen Rats der honduranischen Richterschaft, freigelassen wurden, sitzen Umweltaktivisten, die den Guapinol-Fluss im Norden des Landes verteidigen, noch immer in Untersuchungshaft.
Denn die honduranischen Behörden sehen die acht Männer als Kriminelle, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes behindern. Ihnen wird schwere Brandstiftung sowie Entführung des Mitarbeiters eines Sicherheitsunternehmens vorgeworfen. Sie selbst weisen die Anschuldigungen zurück. Für ihre Unterstützer sind sie Aktivisten, die kriminalisiert werden, weil sie grundsätzliche Rechte wie das Recht auf Wasser und eine intakte Umwelt verteidigen. Seit Jahren protestieren sie gegen den Bau einer Eisenoxid-Mine nahe der Gemeinde Guapinol, wo es schon während der Vorarbeiten zur Verschmutzung der lokalen Flüsse gekommen sei. Nachdem sie im August vergangenen Jahres freiwillig den Kontakt zu den Justizbehörden gesucht hatten, um die gegen sie erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu räumen, wurden sie überraschend in Haft gebracht.
Dabei sei es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen, so Edy Tábora, der Anwalt der Aktivisten: "Zum einen wurde der Fall von einem Gericht für organisierte Kriminalität verhandelt, das für solche Straftaten gar nicht zuständig ist. Zum anderen hätte die Richterin schon in der ersten Anhörung erklären müssen, warum sie die Beschuldigten in Untersuchungshaft nimmt, doch das hat sie nicht getan."
Alle Bemühungen des Anwalts, sie aus der Haft freizubekommen, blieben bislang ohne Erfolg. Dabei sei es gerade jetzt in der Corona-Krise besonders wichtig, dass die Behörden schnell handelten und die acht Aktivisten aus der Untersuchungshaft entließen, so Tábora. Schließlich seien deren Haftbedingungen äußerst prekär. "Die Inhaftierten sind auf die Hilfe ihrer Familien angewiesen, wenn es um die Versorgung mit Essen, Medikamenten und Wasser geht", erklärte der Anwalt. Doch aufgrund des Coronavirus sind Gefängnisbesuche schon seit Wochen nicht mehr möglich.
In einem Brief haben sich nun auch drei Bundestagsabgeordnete von der Linkspartei und den Grünen an das Menschenrechtssekretariat der honduranischen Regierung sowie den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und die Mitglieder des Berufungsgerichts gewandt. Darin kritisieren sie, die Untersuchungshaft sei eine willkürliche Maßnahme, die weder internationalen Menschenrechtsstandards noch dem Recht auf einen fairen Prozess entspreche. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitskrise aufgrund von Covid-19 sind die Aktivisten im Strafvollzug besonderen Risiken ausgesetzt. Daher ist es dringlichst geboten, die Unterbringung in Untersuchungshaft durch alternative Maßnahmen zu ersetzen", heißt es in dem Schreiben.
Die Lage von Menschenrechtsaktivisten ist in Honduras besonders kritisch: Nach Angaben der internationalen Nichtregierungsorganisation Global Witness wurden allein zwischen 2010 und 2017 mehr als 120 ermordet. Die Prominenteste von ihnen war Berta Cáceres, die Gründerin und Koordinatorin der Indigenen-Organisation COPINH. Die international bekannte Umweltaktivistin hatte unter anderem gegen die Errichtung des Wasserkraftwerks Agua Zarca gekämpft, das die Lebensgrundlagen des indigenen Lenca-Volkes bedroht. Wegen ihres Engagements wurde sie im März 2016 ermordet. Erst Ende vergangenen Jahres wurden deshalb sieben Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme übt COPINH scharfe Kritik an möglichen Plänen der Behörden, zwei der wegen des Mordes an Cáceres verurteilte Männer aufgrund der Corona-Krise freizulassen. Die Organisation will erfahren haben, dass die Anwälte der beiden Männer deren Freilassung „aus gesundheitlichen Gründen“ gefordert hätten. Inwieweit die Behörden diesen Forderungen nachkommen, ist nicht klar.
Doch die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass die Regierung im Windschatten der Corona-Krise zahlreiche Dekrete verabschiedet, die die Sicherheit von Aktivisten zusätzlich gefährdet. So wurde beispielsweise das Recht auf Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums während der Krise ausgesetzt – staatliche Sicherheitskräfte können nun auch ohne richterlichen Beschluss in Privatwohnungen eindringen.