Samstag, 17. November 2012

Modellstädte in Honduras verfassungswidrig

Oberster Gerichtshof stimmt Verfassungsklagen zu. Regierungsvertreter erklären das Projekt für beendet 

Von Johannes Schwäbl, amerika21.de


Tegucigalpa. Das umstrittene Projekt der Modellstädte wird in Honduras vorerst nicht realisiert. Grund dafür ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der Mitte Oktober die sogenannten Sonderentwicklungszonen (RED) als verfassungswidrig einstufte. Demnach sahen dreizehn der fünfzehn Richter in dem Dekret 283-2010, welches der Kongress im Januar 2011 verabschiedet hatte, eine Verletzung der in der Verfassung festgeschriebenen Prinzipien der nationalen Souveränität, des honduranischen Territoriums und der festgelegten Regierungsform. Modellstädte sind eine Art Sonderwirtschaftszone mit eigener Gesetzgebung und einem eigenen Regierungssystem.


Mit der Entscheidung bestätigte das Plenum des obersten Gerichtshofes das bereits Anfang Oktober gefällte Urteil der Verfassungskammer und entschied zu Gunsten der Verfassungsklagen, die von Gegnern der Modellstädte eingereicht wurden. Die Anzeigen wegen Landesverrat gegen einen Großteil der Kongressmitglieder und den De-facto-Präsidenten Porfirio Lobo, die von Aktivisten eingereicht wurden, werden allerdings nicht weiter verfolgt.
Während Vertreter indigener und sozialer Organisationen das Urteil begrüßten, zeigten sich Präsident Lobo und Abgeordnete des honduranischen Kongresses enttäuscht über die Entscheidung. Diese hatten das Projekt bis zuletzt vorangetrieben und verteidigt. Laut eigenen Aussagen werden die Vertreter der Exekutive und der Legislative das Urteil aber respektieren. Der Präsident des Kongresses und starke Befürworter der Modellstädte, Juan Orlando, sprach von einem "endgültigen Aus" des Projektes. Vertreter sozialer Organisationen befürchten allerdings, dass das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt und mit kleinen Veränderungen wieder aufgegriffen werden könnte.
In den vergangenen Wochen sorgten die geplanten Modellstädte für viel Diskussion, welche auch in den honduranischen Medien ein breites Echo fand. Gegner der Modellstädte führten zahlreiche Protestaktionen durch und reichten knapp 70 Verfassungsklagen und 12.000 Unterschriften gegen die Modellstädte ein. Die Proteste gegen die Modellstädte wurden von einem breiten Spektrum aus sozialen und indigenen Organisationen, Feministischen Gruppen, Gewerkschaften, Anwälten und Aktivisten der Demokratiebewegung getragen. Ende September wurde der Anwalt Antonio Trejo, der sich gegen die Modellstädte einsetzte und an den eingereichten Verfassungsklagen beteiligt war, ermordet.
Um das Projekt der Sonderentwicklungszonen zu ermöglichen hatte der honduranische Kongress im Januar 2011 durch das Dekret 283-2010 die Verfassungsartikel 304 und 329 geändert. Die als Modellstädte bezeichneten Gebiete auf honduranischem Territorium sollten von der nationalen Regierung unabhängig sein und von einem internationalen Investorengremium verwaltet werden. Zudem sollten die Stadtstaaten über eigene Gesetze und ein eigenes Justiz-, Polizei- und Regierungssystem verfügen.
Die Projekte hätten zu zahlreichen Vertreibungen indigener Gemeinden geführt und den ungebremsten Ausverkauf und die Ausbeutung der in den Gebieten vorhanden natürlichen Ressourcen ermöglicht. Trotz der laufenden Verfassungsklagen hatte die honduranische Regierung bereits Verträge mit Investoren abgeschlossen. Diese zogen sich aber aufgrund der undurchsichtigen Rechtslage bereits Anfang Oktober wieder aus dem Projekt zurück. Nach dem Scheitern in Honduras und zuvor in Madagaskar ist jetzt Jamaika als möglicher neuer Standort für Modellstädte im Gespräch.