von Daniela Dreißig in amerika21
Unabhängige Medienschaffende sind zudem mit Drohungen, Entführungen von
Angehörigen und restriktiven Gesetzen konfrontiert. Informationsrecht
eingeschränkt Tegucigalpa. Der Nationale Beauftragte für Menschenrechte in Honduras hat unlängst einen Bericht vorgelegt aus dem hervorgeht, dass 91 Prozent der 69 registrierten Morde an Journalistinnen und Journalisten seit 2001 bisher straflos geblieben sind.
Er bezieht sich ausschließlich auf die ermordeten Medienschaffenden, auf die Bedingungen, unter denen sie in Honduras arbeiten müssen, geht er jedoch nicht ein: Gewalttaten wie Mordversuche, Entführungen von Angehörigen, Todesdrohungen oder restriktive Gesetzgebungen sind in dem Bericht vom 2. Mai nicht erwähnt. Diese führten zu einer automatischen Selbstzensur der Journalisten, so Félix Molina, auf den im Mai 2016 zwei Attentate verübt wurden. Er überlebte verletzt und wohnt heute in einem anderen Land. Gegenüber amerika21 erklärte Molina, dass die ermordeten Journalisten unter anderem über Korruption, organisierte Kriminalität, Landkonflikte, den Schutz der indigenen Territorien vor Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und über den Machtmissbrauch durch Polizei und Militär berichten. Auch in seinem Fall seien die Attentate Folge seiner kontinuierlichen Berichterstattung nach der Ermordung der indigenen Menschenrechtsaktivistin Berta Cáceres. So habe er auf die Mörder und Auftraggeber hingewiesen. Weder die Staatsanwaltschaft noch andere ermittelnde Behörden hätten auf sein Ersuchen zu den Ermittlungen in seinem Fall Auskunft gegeben, noch Kontakt mit ihm aufgenommen.
Die unabhängige Journalistin Dina Meza im Gespräch mit Medienvertretern Quelle: PBI Honduras |
Mit der Reform des Strafgesetzbuches ist ein weiterer Artikel aufgenommen worden, der die Ausübung journalistischer Arbeit erschwert und dieser Berufsgruppe mit Bestrafungen droht. Im Februar 2017 wurde unter anderem der Artikel 335 verabschiedet, der diejenigen unter Strafe stellt, "die öffentlich oder in den Medien den Straftatbestand des Terrorismus verteidigen oder dazu aufrufen." Die Interamerikanische Menschenrechtskommission, deren Berichterstatter für Pressefreiheit und das UN-Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte in Honduras haben in einem gemeinsamen Kommuniqué ihre Sorge über die Zweideutigkeit dieses Artikels und die unzureichende Definition des Begriffes Terrorismus ausgedrückt. Diese lasse einen großen Interpretationsspielraum, führe zu unangemessener Strafverfolgung und könne soziale Bewegungen und die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern unter Strafe stellen.
Die deutsche Bundesregierung dürfte diese Reform auch interessieren: Im Rahmen der Überprüfung der Menschenrechte in Honduras vor dem Menschenrechtsrat in Genf im Mai 2015 hatte sie darauf verwiesen und ihre "Besorgnis" über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, speziell des Rechtes auf Leben und die weitverbreitete Straflosigkeit ausgedrückt.