MÜNCHEN (oekubuero). Vom 1. bis zum
8. September 2017 fand die mittlerweile dritte Delegationsreise des
Honduras Forums Schweiz statt, an der unsere Honduras-Referentin im Zuge
ihrer Dienstreise als Bürgerin des Nachbar"kantons" ebenfalls
teilgenommen hat. Vielen Dank an das Honduras Forum Schweiz für diese
Möglichkeit!
Im folgenden der Abschlußbericht der Reise und vorab einige persönliche Eindrücke:
EU-Wahlbeobachtung wird als Billigung illegitimer Wiederwahl verstanden
Auch in Unternehmer*innen- und
Jurist*innenkreisen regt sich Protest gegen die Wiederwahl des
amtierenden Präsidenten. Die Delegation im Gespräch mit Juliette Handal
und Rechtsanwälten der „Plattform für Demokratie“
Hervorhebenswert finde ich unter all dem, was uns vorgetragen
wurde, auch die verfassungsrechtlichen Bedenken, was die Wiederwahl des
amtierenden Präsidenten Juan Orlando Hernández angeht und die enorme
Skepsis im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten vor und während der Wahl am
26. November: Druck durch Schlägerbanden in Stadtviertel, Stimmenkauf,
das "richtige" Kreuz bzw. die "raya" - der Strich für die Liste der
Nationalen Partei - muss z.B. per Handyfoto nachgewiesen werden;
Unregelmäßigkeiten bei den Wählerlisten, weiterhin Intransparenz bei der
Kampagnenfinanzierung und vieles mehr. Es konsolidieren sich derzeit
mehrere Bündnisse gegen den kompletten Bankrott selbst der formalen
Demokratie - von realer Partizipation ganz zu schweigen - allerdings
in einem Ambiente, das wie wir feststellen konnten, Gewalt und
autoritäres Vorgehen normalisiert hat und immer stärker von Repression
gegen jegliche Opposition geprägt ist. Die Entsendung von kurzfristigen
Wahlbeobachtungsmissionen durch OEA und EU wurde in Honduras ganz
eindeutig als Unterstützung für den Wahlprozess "komme was da wolle" und
vor allem als Legitimation der Kandidatur von Juan Orlando Hernández
interpretiert. Dass alles "business as usual" abläuft und kritische
Stimmen gar nicht nach außen dringen, hat bei manchen Frustration, bei
vielen auch eine gewisse Resignation hervorgerufen. Dem Sieg JOHs
scheint nichts im Wege zu stehen. Wenn ihn noch etwas zu Fall bringt, so
die Meinung mehrerer Gesprächspartner*innen, dann nicht der
Wählerwillen und schon gar nicht energischer Druck der internationalen
Gemeinschaft, sondern nur der Nachweis einer für die USA nicht mehr
tolerablen Nähe zum organisierten Verbrechen - der aber bisher nicht
geführt wurde.
Auffallend ist insgesamt die immer weiter fortschreitende Erosion
der Gewaltenteilung und der Einsatz des Strafrechts gegen alle, die
wirtschaftliche und/oder politische Interessen in Frage stellen,
insbesonders auch gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und
Journalist*innen. Die Delegation konnte aus nächster Nähe miterleben wie
Handlungsspielräume für alle, die Rechte verteidigen wollen, inklusive
internationaler Menschenrechtsbeobachter*innen, immer weiter
eingeschränkt werden. Es ist zu befürchten, dass sich diese Tendenz u.a.
aufgrund der skandalösen und rückschrittlichen Reform des
Strafgesetzbuches weiter fortsetzen wird. Die Ausarbeitung des neuen
Gesetzbuchs wurde von der EU über die spanische
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Es war interessant zu erfahren,
dass der spanische Berater, der den Kodex mit auf den Weg gebracht hat,
nun offenbar sein Werk als Gehaltsempfänger des honduranischen
Kongresses vollendet.
Zermürbungsstrategie gegen soziale Bewegungen
Menschenrechtsombudsmann
Herrera Cáceres antwortete auf Fragen u.a. zur staatlichen Repression
gegen die Studierenden der UNAH und zum schlechten Abschneiden von
Honduras im UN-Menschenrechtssystem
Die meisten Organisationen, die ich im Vorfeld der Delegation
oder mit den Schweizer*innen besucht habe, berichteten von unverändert
hoher Straflosigkeit in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die
sie angezeigt haben. Das gilt leider insbesondere auch für
Hassverbrechen gegen Transgender, Lesben und Schwule. Viele Gruppen
scheinen fast nur noch damit beschäftigt zu sein, ihre kriminalisierten
Mitglieder zu verteidigen und nach sicheren Räumen oder temporären
Ausreisemöglichkeiten für bedrohte Aktivist*innen Ausschau zu halten.
Die Repression gegen die Studierenden der Nationalen Universität UNAH
und die ganz wenigen Menschenrechtsverteidiger*innen, die es wagen sie
zu begleiten und zu berichten, hat extreme Ausmaße angenommen.
Vorhandene Schutzmechanismen und Gremien funktionieren gar nicht oder
nicht ausreichend; Diskreditierung, Desinformation, Fragmentierung und
Angst werden systematisch eingesetzt. Offizielle Diskurse sind von
Feindbilddenken geprägt. Manchmal fühlte ich mich an die
Counterinsurgency-Strategien des vergangen Jahrhunderts erinnert - nur
ohne insurgentes.
Umstrittene Solarkraftwerke im Süden – gleiche Repressionsmuster wie im Fall von Berta Cáceres
Die Instalation von
Solarkraftwerken im heißen und trockenen Süden ist umstritten. Hier
zeigt ein Vertreter der Organisation MASS Vida auf Panele, die bisher
nicht ans Netz gingen: Es gibt (noch) keine Abnehmer für überschüssigen
Solarstrom.
Die Delegation befasste sich vor allem auch mit der Situation
im Süden des Landes und dort mit der Problematik großer
Fotovoltaikanlagen, die von transnationalen Unternehmen mit
entsprechender Finanzierung errichtet werden. Am heutigen 28. September
beginnt in der Stadt Choluteca ein Prozess gegen 14 Mitglieder von
Protestcamps gegen Solarkraftwerke aus sechs Gemeinden, wegen
angeblicher Nötigung von Sicherheitspersonal.
Das Muster ähnelt dem der Kriminalisierung von Berta Cáceres
und ihrer Organisation COPINH. Seit Bertas Ermordung im März 2016 hat
sich nichts an der Verfolgung sozialer Basis- und Umweltorganisationen
in Honduras geändert. Vermeintlich "grüne" Energieprojekte werden
weiter gegen die Bedürfnisse, Bedenken und Rechte der lokalen Gemeinden
rigoros durchgesetzt. Der Beginn der Hauptverhandlung gegen die
mutmaßlichen materiellen Täter und Mittelsmänner des Mordes an Berta
Cáceres - nicht gegen Auftraggeber und Hintermänner - wird im übrigen
für Februar/März 2018 erwartet. Die Nebenkläger*innen werden weiterhin
nicht genügend informiert und bekommen bisher keine ausreichende
Einsicht in diverse Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, um ihre
Anklage fachgerecht aufbauen zu können. Der Abschlussbericht der
internationalen juristischen Unterstützungskommission (GAIPE), die
allerdings kein offizielles Mandat hatte, steht noch aus. Als möglicher
Termin für die Veröffentlichung wird Oktober 2017 genannt.
Das Recht auf Leben – steht für viele in Honduras nur auf dem Papier.
Dritte Delegationsreise zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Honduras Honduras-Forum Schweiz
01.- 08. September 2017
Einleitung
Die Delegation mit der
Repräsentantin des UN-Menschenrechtskommissariats für Honduras Maria
Soledad Pazo (im grünen Kleid) und ihrer Stellvertreterin Silvia
Lavagnoli (links neben ihr)
Das Honduras Forum Schweiz unternahm vom 1. bis zum 8.
September 2017 seine dritte Delegationsreise zur Beobachtung der
Menschenrechtslage in Honduras. Während acht Tagen sprachen wir
Teilnehmenden aus der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland mit
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, darunter
Menschenrechtsorganisationen, soziale Bewegungen, staatliche
Institutionen und internationale Organisationen. Besonders wichtig war
uns die Begegnung auch mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen.
Ihre schmerzlichen Zeugnisse machten uns die Situation begreiflich, in
der sie sich in Honduras gegenwärtig befinden. Die Betroffenen
versuchen, mit entsetzlichen Situationen irgendwie zurechtzukommen, ohne
dass es seitens des honduranischen Staates irgendeine Reaktion gäbe,
die ihnen ein Licht am Ende des Tunnels signalisieren würde. Ohne dass
sie Hoffnung auf ein Ende der Straflosigkeit haben könnten und darauf,
dass ihre Rechte wiederhergestellt werden. Im Gegenteil - ihr Zustand
der Wehrlosigkeit setzt sie immer neuen Todesrisiken aus.
In unserem im Jahr 2015 veröffentlichten Bericht betonten wir unsere
hochgespannten positiven Erwartungen wegen der bevorstehende Eröffnung
des Länderbüros des Hochkommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte (engl. UNHCHR). Das Büro nahm im vergangenen Jahr in der
Tat seine Arbeit auf, und wir konnten uns davon überzeugen, dass es
mittlerweile eine bedeutsame Rolle für das Land spielt. Angesichts des
starken Drucks, dem es aufgrund seiner Arbeit ausgesetzt ist, rufen wir
die internationale Gemeinschaft auf, das Büro des UNHCHR energisch zu
unterstützen. Für ihre Hilfe beim Aufbau des Büros des UNHCHR danken wir
der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit). Wir erachten
es als wichtig, dass die DEZA diese Unterstützung fortsetzt, um das Büro
weiter zu stärken. Schließlich hat es in einem Land begonnen zu
arbeiten, das sich in einer Menschenrechtskrise befindet, mit einer
überaus fragilen Rechtstaatlichkeit, welche die Straflosigkeit
begünstigt, und die Honduraner*innen völlig wehrlos macht.
Im folgenden Bericht beleuchten wir die Stationen unserer Rundreise
und heben Punkte hervor, denen dringend Beachtung geschenkt werden
sollte. Wir versuchen, einige der Umstände kenntlich und sichtbar zu
machen, die das Leben derer in Gefahr bringen, die ihre Stimme erheben,
um Rechte zu verteidigen.
1. Wahlen
Die Frustration und Verzweiflung verschiedener Akteur*innen und
Gruppierungen angesichts der Nichterfüllung der Verfassungsgrundsätze
bezüglich der Präsidentschaftswahlen im kommenden November ist
offensichtlich. Der wachsende Autoritarismus des gegenwärtigen
Präsidenten der Republik, Juan Orlando Hernández, und sein Beharren auf
Kontinuität im Amt öffnen die Tür für eine Verschärfung all der
Praktiken, die einem respektvollen, demokratischen Dialog unmöglich
machen. Daraus werden ein immer größerer Zerfall der Gesellschaft und
noch mehr Menschenrechtsverletzungen erwachsen. Derzeit ist das Land
tief gespalten und man scheint oft nur noch auf die Ergebnisse der
Wahlen zu starren.
In vielen Ländern ist die Wiederwahl eines/r
Präsidentschaftskandidat/in erlaubt und rechtmäßig. Folglich verstößt
sie nicht per se gegen demokratische Spielregeln. Jedoch ist im Falle
von Honduras die Tatsache dass der gegenwärtige Amtsinhaber Hérnandez
erneut zur Wahl antritt, unrechtmäßig und verfassungswidrig. Darauf hat
auch der UN-Menschenrechtsausschuss hingewiesen.(1)
Die Wiederwahl an sich kann nur durch die honduranische Bevölkerung
mittels einer Volksabstimmung in der honduranischen Verfassung verankert
werden. In Honduras erklärten Richter*innen des Obersten Gerichtshofs
die Wiederwahl für zulässig. Sie selbst waren allerdings genau zu diesem
Zweck vom Parlament dafür ausgewählt worden und haben sich, so unsere
Interpretation, schlicht in den Dienst der amtierenden Regierung
gestellt. Die Regierungspartei (Nationale Partei) versucht ganz
offensichtlich mit allen Mitteln, die Wiederwahl zu legitimieren. Die
Tatsache, dass ausländische Missionen, wie die Organisation
Amerikanischer Staaten (spanisch OEA) und die Europäische Union
bestätigt haben, dass sie Wahlbeobachter*innen ins Land senden werden,
wurde von unseren Gesprächspartner*innen als besorgniserregend
wahrgenommen, kann diese Zusage doch durch die Nationale Partei zur
Legitimierung der erneuten Kandidatur von Juan Orlando Hernández
instrumentalisiert werden.
Weiteren Grund zur Sorge bereitet vielen die Tatsache, dass jene
Instanz, welche die Transparenz der Wahlresultate überwacht, nämlich das
Oberste Wahlgericht (spanisch TSE), ebenfalls mit den Interessen des
gegenwärtigen Präsidenten konform geht. Somit stehen dem Land nicht nur
illegitime und verfassungswidrige Wahlen bevor. Es kann auch nicht mit
Instanzen und Mechanismen rechnen, welche die Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit in Bezug auf die Ermittlung der Wahlresultate
garantieren könnten. Eine funktionierende Demokratie, in der die ganze
Bevölkerung in ihren verschiedenen Facetten repräsentiert ist, muss die
Verfassung der Republik respektieren. Wir sind überzeugt, dass das
Demokratiekonzept viel mehr umfasst als nur die Stimmabgabe zur Wahl.
Empfehlungen
In Solidarität mit der honduranischen Bevölkerung und unter Berufung
auf die fundamentalen Prinzipien einer Demokratie, drängen wir die
honduranische Generalstaatsanwaltschaft und den Obersten Gerichtshof,
sofort Verfahren gegen die beabsichtigte Wiederwahl des Präsidenten
einzuleiten.
Wir fordern die ausländischen Beobachtungs-Missionen auf, in ihren
Berichten nicht nur den Wahlprozess an sich aufzunehmen, sondern auch
über den vorgängigen Kontext und den illegitimen und verfassungswidrigen
Charakter dieser Präsidentschaftswahlen zu berichten
2. Demokratie, Rechtsstaat und menschliche Sicherheit
Auf ihren Reisen in den Jahre 2013 und 2015 hat die Delegation des
Honduras-Forums Schweiz ihre Besorgnis über eine starke und fortwährende
Machtkonzentration des Präsidenten geäußert, auf Kosten der
Unabhängigkeit der Legislative und Judikative.
Wir beobachten mit Sorge, dass sich diese Tendenz systematisch
fortsetzt. Ein Beispiel war die Entlassung mehrerer Richter des Obersten
Gerichts, welche gegen die Spezial-Zonen für wirtschaftliche
Entwicklung (ZEDE), bzw. die so genannten Modellstädte, in welchen der
Rechtsstaat ausgeschaltet wird und Bürgerrechte inexistent sind,
geurteilt haben(i).
Nun mussten wir feststellen, dass offenbar auch das Procedere der
Gesetzgebung nicht den bestehenden Gesetzen entspricht. In verschiedenen
Fällen wurden Gesetzestexte offenbar durch eine Stil-Kommission
substantiell verändert, die eigentlich nur redaktionelle Aufgaben hat.
Unsere Gesprächspartner*innen nehmen wahr, dass der Rechtsstaat in
Honduras immer weiter abgebaut wird, die juristische Unsicherheit
hingegen zunimmt und all dies den Interessen wirtschaftlicher und
politischer Eliten dient. Die internationale Gemeinschaft sollte davor
die Augen nicht verschließen. Beklagt wird auch die vorherrschende
Tendenz, offizielle Statistiken über die Mordraten und Gewalt im Land zu
manipulieren. Jugendliche Banden werden als alleinige Verursacher der
hohen Gewaltraten dargestellt, und strategische Daten, welche den
Hintergrund der Gewaltsituation erklären, werden nicht in die Analysen
mit einbezogen. Gewaltopfer und Organisationen, die wir befragten, sehen
die Urheber der Gewalt oftmals in staatlichen oder para-staatlichen
Akteuren sowie beim organisierten Verbrechen.
Im Rahmen dieser Problematik scheint uns besorgniserregend, dass in
Betracht gezogen wird, das Alter für die Strafmündigkeit von 18 auf 16
Jahre zu senken. Damit würden internationale Verträge und Abkommen über
den Schutz von Kindern verletzt, was wiederum eine Verletzung der durch
den honduranischen Staat eingegangenen Verpflichtungen bedeuten würde,
wie Luis Pedernera, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des
Kindes, unlängst anmerkte.(ii)
Auch Frauen sind täglich mit Gewaltsituationen konfrontiert. Die
geschlechtsspezifische Gewalt in Honduras zeigt sich in verschiedenen
Facetten: eheliche, sexuelle, psychologische, physische und politische
Gewalt. Die Ungleichheiten zwischen Honduranern und Honduranerinnen sind
enorm groß in Bezug auf fundamentale Rechte, wie den Zugang zu
Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmöglichkeiten und gleiche Löhne.
Indigene, afrohonduranische und kleinbäuerliche Frauen leiden doppelt
unter der Geschlechterdiskriminierung. Der Zugang zu Land für Frauen ist
erheblich erschwert.
Das gleiche gilt für den Zugang zu Justiz: Das Ausmaß der
Menschenrechtsverletzungen an Frauen widerspiegelt sich auch in der
Straflosigkeit dieser Verbrechen, die bei 95 Prozent liegt. Vor dem
Staatsstreich 2009 wurden rund 218 Morde an Frauen (Femizide) pro Jahr
verübt, in den vergangenen acht Jahren stieg die Zahl der registrierten
Frauenmorde auf 528 pro Jahr an.
Wir erachten es als wichtig, dass der honduranische Staat seine
internationalen Verpflichtungen einhält, um das Problem der Gewalt gegen
Frauen bei der Wurzel zu bekämpfen. Die Einhaltung der UN-Konvention
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisch CEDAW)
würde das Problem der Gewalt gegenüber Frauen lösen helfen. Auch die
Umsetzung des Zusatzprotokolls der CEDAW, das bisher durch das
honduranische Parlament noch nicht ratifiziert wurde, könnte einen
großen Beitrag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen leisten.
Eine weitere Gruppierung, die stark von Diskriminierung und Gewalt
betroffen ist, ist die LGBTI-Community. Sie ist täglich mit dem Tod
konfrontiert. Der Staat kommt seiner besonderen Verantwortung,
Hassverbrechen aufzuklären nicht ausreichend nach und sorgt so für einen
weiteren Anstieg. Honduras hat sich im Rahmen des Universal Periodic
Review (UPR) des UN-Menschenrechtsrates verpflichtet, sich gegen
Hassverbrechen einzusetzen. Bisher sind jedoch keine überzeugenden
Aktionen erkennbar, die den politischen Willen erkennen liessen, die
Gewalt gegenüber Mitgliedern der LGTBI-Community zu beenden.
Die Delegation befasste sich im Rahmen ihres Aufenthaltes auch mit
der Reform des Sicherheitssektors in Honduras. Sie umfasst u. a. die
Säuberung der Zivilen Nationalpolizei und ein Projekt zum Aufbau einer
neuen, bürgernahen Polizei. Wir erfuhren, dass gleichzeitig die Anzahl
der Mitglieder der Militärpolizei - insbesondere in Regionen mit
wirtschaftlichen Projekte, die mächtige transnationale Unternehmen
begünstigen. Wir sehen hier einen nicht nachvollziehbaren Widerspruch
dar.
Von den verschiedenen Gruppen, mit denen das Honduras Forum Schweiz
sich getroffen hat, haben wir vernommen, dass sich Honduras in einem
Prozess der wachsenden Militarisierung befindet. Die Schaffung neuer
repressiver Militäreinheiten hat nicht nur hohe Kosten für den Staat
verursacht, sondern auch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mit
sich gebracht.(iii)
„Es marschierten ungefähr 200 Militärpolizisten auf. Sie
verschossen Tränengas – kreuz und quer. Wir alle, Kinder, Frauen,
Jugendliche und ältere Menschen, waren gleichermaßen von den giftigen
Gasen betroffen. Die Ehefrau eines Kollegen erlitt auf Grund der
Gaswolke eine Fehlgeburt. Es waren sogar Verbrecher aus dem Gefängnis
von COMAYAGUA dabei, um die Polizei bei den Repression zu unterstützen.“ Aussage eines Kleinbauern vor der Delegation des Honduras Forums Schweiz im Hauptsitz von COFADEH
Folter ist, so die Aussage von Opfern und
Menschenrechtsorganisationen, in verschiedenen Bereichen eine übliche
Praxis, die physische und psychische Integrität der menschlichen Person
ist dadurch jederzeit in Gefahr.
„Sie riefen mich vom Telefon meines Sohnes an und sagten
mir: ,Alte, deine Kinder sind so oder so tot.‘ Und sie schickten mich
sogar zum Bestattungsinstitut, um einen Sarg zu kaufen. Unsere
Nachbar*innen aus den Gemeinden kannten die Vorgeschichte und unsere
Arbeit. So haben sich acht oder zehn Gemeinden versammelt. Wegen des
Drucks dieser Gemeinden haben sie sie dann freigelassen.“ Aussage eines Familienmitglieds bei einem Treffen mit dem Honduras Forum Schweiz, im Hauptsitz von COFADEH
Empfehlung
Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, ihrer Besorgnis
über die Zerstörung des Rechtsstaats in Honduras Ausdruck zu geben und
die Resultate der Bekämpfung der Straflosigkeit zu überwachen.
3. Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger*innen
Die Delegation des Honduras Forums Schweiz ist sehr besorgt über die
steigende Stigmatisierung, Diffamierung und Kriminalisierung von
Organisationen und Personen, welche ihr legitimes Recht zur Verteidigung
ihrer Rechte ausüben. Hohe Funktionäre des honduranischen Staats führen
einen stigmatisierenden Diskurs.(iv)
In den meisten Fällen von Kriminalisierung ist offensichtlich, dass
Unternehmen und staatliche Instanzen wie Sicherheitskräfte und
Strafverfolgungsbehörden, gemeinsame Sache machen, wenn es darum geht,
diejenigen aus dem Weg zu räumen, die sie als Hindernisse für ihre
Projekte oder gar als Feinde sehen.
Dieses Muster kam beispielsweise gegen den Koordinierenden Rat der
Volks- und indigenen Organisationen von Honduras (COPINH) und dessen
ehemalige Koordinatorin Berta Cáceres zum Einsatz. Es war ein
wesentlicher Teil der Aktionen, die schliesslich zur geplanten Ermordung
von Berta Cáceres führten.
Aber die Kriminalisierung betrifft auch viele andere, die sich für
die Menschenrechte einsetzen und sich nach der Ermordung von Berta
Cáceres entsprechend positioniert haben. So lancierte etwa das
Wasserkraftunternehmem DESA (Anmerkung: Betreiberfirma des Kraftwerks
Agua Zarca, gegen das Cáceres kämpfte) eine Klage gegen Suyapa Martínez.
Die Frauenrechtlerin Martínez ist Direktorin des Zentrums für
Frauenstudien in Honduras (Centro de Estudios de la Mujer-Honduras –
CEM-H). Obwohl die Klage vom Gericht abgewiesen wurde, besteht das
Unternehmen darauf, den Fall weiterzuziehen.
Ganz ähnliche, konstruierte Klagen werden gegen Miriam Miranda(v),
Koordinatorin der Garifuna-Organisation OFRANEH sowie Madeline Martina
David, Neny Heidy Ávila y Lety Hernández, lokale Leiterinnen der
Gemeinde Guadalupe, Municipio Santa Fe, Trujillo, durch den kanadischen
Unternehmer Patrick Daniel Forseth, Geschäftsführer und Rechtsvertreter
der Korporation CARIVIDA S.A. de R.K. erhoben. OFRANEH hatte es gewagt,
den illegalen Verkauf und Kauf von Gemeindeland der Garifunas anzuzeigen
und damit die Machenschaften kanadischer Tourismusunternehmer, u.a.
Forseth und Randy Jorgensen(vi) in Komplizenschaft mit lokalen Behörden aufgedeckt.
Alternative Medien und
Gemeinderadios haben eine wichtige Funktion zur Verbreitung
unterdrückter und zensierter Nachrichten in Honduras. Journalist*innen
der großen TV-Sender und Tageszeitungen stehen dem Vernehmen nach oft
direkt im Sold von Ministerien
Die juristische Verfolgung betrifft auch das Gemeinderadio Waruguma(vii),
welches von OFRANEH unterstützt wird, und von der Nationalen Kommission
für Telekommunikation CONATEL und der Staatsanwaltschaft unter Druck
gesetzt wird.
Ein weiterer Fall von dem der Delegation berichtet wurde, betrifft
ebenfalls den Kampf für Territorien: Santos Hernández und Abel Pérez aus
der Gemeinde Zacate Grande im Süden von Honduras. Die beiden wurden
aufgrund ihres Einsatzes gegen den Raub eines Strandstückes
kriminalisiert und prozessiert.(viii)
Wir sind besorgt über Verabschiedung und bevorstehende Implementierung des Gesetzes zur Förderung des Tourismus.(ix)
In engen Zusammenwirken mit der Einrichtung der so genannten
Spezialzonen für Entwicklung (spanisch ZEDE) und der Ausführung des
Masterplans für den Golf von Fonseca ist zu befürchten, dass die prekäre
Landsituation der Gemeinden sich dort noch weiter verschlechtern wird
und die Menschenrechtsverteidiger*innen im Norden wie im Süden des
Landes der Entrechtung der Bevölkerung wehrlos zu sehen müssen.
Die Gemeinde Pajuiles in Tela, Atlántida, welche durch die „Breite
Bewegung für Würde und Gerechtigkeit“ (Movimiento Amplio por la Dignidad
y la Justicia - MADJ) begleitet wird, kämpft um ihr Wasser und das
fragile Ökosystem am Fluß Mezapa, das durch ein Kraftwerksprojekt des
Unternehmens HIDROCEP bedroht wird.(x)
Das Unternehmen, so die Erfahrung der Gemeinde, hat den gesamten
Staatsapparat im Rücken, während die lokalen Leitungspersonen durch
strafrechtliche Prozesse, Verfolgung, Bedrohungen und Gefängnis
kriminalisiert werden. Der honduranische Staat kommt auch hier seiner
Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht nach und schlägt sich
offensichtlich auf die Seite bestimmter Kapitalinteressen.
Kriminalisierung durch Strafverfahren hat sich zu einer Strategie und
einem oft verwendeten Instrument gegen Menschenrechtsverteidiger*innen,
Leitung und Basis-Mitglieder von Organisationen und Bewegungen
entwickelt. Die Opfer, denen Meinungsfreiheit und Territorien geraubt
wurden, sind Übergriffen und Drohungen ausgesetzt und sie werden
zusätzlich als mutmaßliche Verbrecher dargestellt. Für ihre
Organisationen bedeutet das eine enorme Zermürbung. Anstatt Vorschläge
für die Zukunft zu erarbeiten, müssen sie permanent auf die
Kriminalisierung reagieren und ihre Mitglieder vor Gericht verteidigen.
Während unserer Delegationsreise erfuhren wir, wie Studierende der
Nationalen Autonomen Universität von Honduras (UNAH) kriminalisiert
werden. Die Studierenden wenden sich gegen die Erhöhung der
Studiennormen und Gebühren als Schritt in Richtung Privatisierung der
Nationalen Universität, sie fordern Demokratie und die Erhaltung der
Autonomie der Universität und den Bestand ihrer paritätische
Mitbestimmung in den Organen der Universität. Im Gegenzug sind sie mit
strafrechtlichen Prozessen, Bedrohungen, Verfolgung, Hasskampagnen und
Stigmatisierung durch die Behörden konfrontiert.
Die strafrechtlichen Prozesse gegen 60 Studierende werden rasch
vorangetrieben, während die Anzeigen wegen Drohungen gegen die jungen
Erwachsenen in den Schubladen der Staatsanwaltschaft ruhen. In diesem
gewalttätigen Kontext richten sich die Attacken nun auch gegen jene
Menschenrechtsverteidiger*innen, welche die Studierenden begleiten.
Am 8. September, dem Tag, an dem das Honduras Forum Schweiz seine
Beobachtungsmission beendete, versuchten Tomy Morales, Carlos del Cid
und Ariel Díaz elementare Rechte der protestierenden Student*innen zu
verteidigen. Sie wurden über mehrere Stunden in einem Kleinbus der
staatlichen Ombudsstelle für Menschenrechte CONADEH festgehalten,
Polizisten sprühten ihnen schließlich bei ihrer Festnahme Pfefferspray
ins Gesicht, und sie trugen, gefördert durch die folgende
Untersuchungshaft, teils bleibende gesundheitliche Schäden davon. (http://www.rog.at/pm/honduras-brutaler-polizeiangriff-auf-journalistinnen)
Nicht Polizeioffiziere und ihre Vorgesetzten stehen nun, wenige Wochen
später, vor Gericht, sondern die drei Menschenrechtsverteidiger*innen.
22 ebenfalls am 8. September 2017 festgenommenen Studierenden droht
ebenfalls ein Prozeß.
Die Vorfälle des 8. September sind exemplarisch für die exzessive
Gewaltanwendung der staatlichen Sicherheitskräfte, für das signifikante
Nichtrespektieren eines Buses der staatlichen Ombudsstelle für
Menschenrechte, in dem sich Menschenrechtsverteidiger*innen und
Studierende befanden, für die willkürliche und grausame Art der
Verhaftungen und der Konstruktion der vermeintlichen Delikte, die ihnen
nun zur Last gelegt werden: Begünstigung von Straftaten und Angriff auf
die Sicherheit des Staates.
Empfehlungen
Wir erachten als sehr dringend, dass die aktuelle Reform des
Strafrechts an mehreren Punkten rückgängig gemacht wird. Insbesondere
gilt das für Paragraphen, die in Gefahr stehen, Terrorismus und
organisierte Kriminalität als Vorwand zu benutzen, um das Recht auf
freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einzuschränken und
sozialen Protest zu kriminalisieren. Die dazu vom Kongress
verabschiedeten Regelungen widersprechen internationalen Standards, wie
das auch vom UN-Hochkommissariat für die Menschenrechte in Honduras
bestätigt wird.(xi)
Wir fordern die honduranischen Behörden auf,
Kriminalisierungs-Praktiken unverzüglich zu stoppen und Wege zu einem
Dialog auf Augenhöhe zu öffnen. Ein solcher Dialog müsste erlauben,
unterschiedliche Positionen ernsthaft zu diskutieren und zu
verbindlichen Vereinbarungen zu kommen, die auf der Einhaltung der
Menschenrechte basieren. Derzeit wird das Strafrecht unzulässigerweise
benutzt, um diejenigen einzuschüchtern, die beispielsweise von ihrem
Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit Gebrauch machen.
4. Verteidigung der Landrechte
Die Mitglieder des
Protestcamps von Prado I wollen kein norwegisches Megaprojekt auf der
dafür ausgewählten Fläche. Durch Verhandlungen haben sie den Abzug der
Baumaschinen erreicht. Dafür stehen sie nun vor Gericht.
Anlässlich des Besuchs bei den Gemeinden Ranchería, Prado I y
Prado II im Süden des Landes erlebte die Delegation des Honduras-Forum
Schweiz einige Momente der Solidarität mit den Bewohnern dieser Zone,
welche sich in "campamentos permanentes" dem Bau grosser
Fotovoltaik-Anlagen widersetzen.
Die Delegation des Honduras-Forum Schweiz stellte fest, dass bei der
grossen Mehrheit der Wirtschaftsprojekte in Honduras – seien es
Wasserkraftwerke (DESA), Minenprojekte (Aura Minerals), Monokulturen
(Bajo Aguán) – die Bevölkerung nicht vorgängig informiert und noch
weniger konsultiert wird. Im weiteren brachten die betroffenen Gemeinden
ihren Ärger darüber zum Ausdruck, dass sie von der Energieproduktion
nicht profitieren, da die Energie auf dem zentral-amerikanischen Markt
verkauft wird, und die Gewinne ausschliesslich an die grossen nationalen
und transnationalen Firmen fliessen.
Auch in Ranchería formiert sich Protest gegen ein Fotovoltaik-Großprojekt direkt neben einem Dorf.
Aus diesen Gründen sind Energieprojekte, welche internationale
Investoren als „sauber“ betrachten, ein Auslöser für gesellschaftliche
und Umweltkonflikte, welche die Entwicklungspolitik des honduranischen
Staats charakterisieren.
Diese Entwicklungspolitik konkretisiert sich unter anderem im Gesetz
über die Sonderzonen für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung
(ZEDE, Dekret Nr. 120-2013).(2)
In den Gesprächen mit verschiedenen sozialen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen stellte die Delegation des
Honduras-Forum Schweiz eine weit verbreitete Besorgnis über die
Durchsetzung dieses neoliberalen Wirtschaftsmodells fest, welches durch
die Priorisierung der ausländischen Investitionen in die Rohstoff-,
Energie und Tourismuswirtschaft, durch die Privatisierung von
staatlichen Mitteln und Firmen, durch die Reduktion der Sozialausgaben
und durch die Steuerdegression geprägt ist. Die Delegation ist
überzeugt, dass diese Politik nicht der Bevölkerung zugute kommt,
sondern zunehmende Armut und Gewalt zur Folge hat.
In den indigenen Territorien kann das offensichtliche Fehlen von
Mitsprache der sozialen Organisationen und der Zivilgesellschaft in den
Entscheidungen über das Entwicklungsmodell und über Fragen der Nutzung
und des Zugangs zu Land und natürlichen Ressourcen durch die Anwendung
der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
geregelt und verbessert werden.
Leider wies der kürzlich begonnene Konsultativprozess über das
"Gesetz zur vorgängigen, freien und informierten Konsultation"
gravierende Mängel und Legitimitätsdefizite auf, indem die wichtigsten
Organisationen der indigenen und afro-honduranischen Ethnien, COPINH und
OFRAHEH, nicht daran teilnehmen konnten.
Die Sonderberichterstatterin der UNO zu den Rechten der indigenen
Gemeinschaften, Victoria Tauli-Corpuz, formulierte anlässlich ihres
Besuchs in Honduras die folgenden Empfehlungen: „...der Staat, die
internationale Gemeinschaft und die internationalen Organisationen,
inklusive das System der Vereinten Nationen in Honduras, insbesondere
das UN-Büro des Hochkommissariats für die Menschenrechte in Honduras,
arbeiten mit den indigenen Ethnien zusammen bei der Realisierung der
nötigen Dialogprozesse zur Entwicklung des Gesetzes der vorgängigen
Konsultation und bei der Entwicklung einer Roadmap hierfür...“.(3)
Die Delegation des Honduras-Forum Schweiz bedauert, dass sie keine
Sitzungen mit Organisationen der indigenen und afrohonduranischen
Ethnien durchführen konnte, um deren Meinungen über den Prozess zu
erfahren.(xii)
Die Volks- und sozialen Bewegungen, die nationalen und
internationalen Menschenrechts-Organisationen, die alternative
Kommunikationsmedien, die JournalistInnen, die unabhängigen JuristInnen,
kurz gesagt alle, welche Menschenrechtsverletzungen anzeigen, sind
einer massiven Stigmatisierung durch Behörden und Massenmedien
ausgesetzt.(4)
Dieser feindselige Diskurs gegen MenschenrechtsverteidigerInnen fördert
alle Arten von Aggressionen. Die Delegation des Honduras-Forum Schweiz
ist sehr besorgt über den fehlenden Schutz dieser Personen, insbesondere
deshalb, da die nationalen und internationalen Schutzmechanismen nicht
ausreichend wirksam sind.
Dieses Klima der Bedrohungen, Verfolgung und Stigmatisierung hat ein
solches Ausmass erreicht, dass viele Menschen in ihrem Lebensrecht
bedroht sind. Die Bedingungen zur Verteidigung und Förderung der
Menschenrechte sind äusserst prekär und haben Honduras zum
gefährlichsten Land für UmweltaktivistInnen gemacht, wie die
Organisation Global Witness in ihrem Bericht vom Januar 2017 festhält.(xiii)
Auch die internationalen Menschenrechtsbeobachter führen ihre
Begleitarbeit unter schwierigen Bedingungen durch. Sie sind grossen
Risiken ausgesetzt, weil die internen Schutzsysteme nicht ausreichend
funktionieren, aber auch, weil die internationalen Schutzmechanismen wie
die Richtlinien der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegens zum
Schutze von MenschenrechtsverteidigerInnen zu wenig konsequent
angewendet werden. Dadurch wird das Recht von Einzelpersonen und
Organisationen auf Verteidigung ihrer fundamentalen Rechte verletzt, so
wie es die Erklärung über die MenschenrechtsverteidigerInnen festhält,
welche 1999 von der Generalversammlung der UNO gut geheissen wurde.(xiv) Die konsequente Umsetzung dieser Richtlinien würde vieles verändern.
Die vorherrschende Situation hat eine Reihe von internationalen
MenschenrechtsverteidigerInnen grossen Risiken ausgesetzt, welche nach
Honduras kamen, um die Menschenrechtslage in verschiedenen Gemeinden zu
beobachten, und um nationale MenschenrechtsverteidigerInnen zu
begleiten,.
Empfehlungen
Wir empfehlen der Regierung, einen ernsthaften Dialog über eine
Entwicklungspolitik zu führen, von der auch die Gemeinden profitieren,
und welche inklusiv und nachhaltig ist.
Den Volks- und sozialen Organisationen, nationalen und
internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen empfehlen wir,
ihre Leistungsfähigkeit auszubauen, um den Kenntnisstand zu verbessern,
um den Austausch und die Vernetzung zu stärken, und um eine strategische
Vorgehensweise zwischen Gemeinden, Organisationen und Bewegungen zu
fördern.
Wir empfehlen, dass Strategien und Mechanismen für einen wirksameren
Schutz gesucht werden. Dabei soll auch die psychosoziale Dimension
berücksichtigt werden.
Wir fordern die ausländischen Vertretungen im Land (Botschaften und
Konsulate) auf, ihre Verpflichtungen zur Anwendung der Richtlinien der
Europäischen Union,(xv) der Schweizer Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern(xvi) und der norwegischen Richtlinien zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger(xvii) wahrzunehmen.
ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN
AN DEN HONDURANISCHEN STAAT
Der honduranische Staat soll eine Kultur der Legitimierung und des
Schutzes der Arbeit der Menschenrechtsverteidigerinnen fördern. Deren
Arbeit muss durch Medienkampagnen sichtbar gemacht werden; das Thema
Menschenrechte muss in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden; das
Gesetz zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen, JournalistInnen,
Medienschaffenden und JuristInnen muss in der Bevölkerung bekannt
gemacht werden.
AN DIE INTERNATIONALE GEMEINSCHAFT
Der internationalen Gemeinschaft empfehlen wir, sich weiterhin und konstant im Grupo Enlace(5)
zu engagierenund einen Mechanismus zu schaffen, welcher sicherstellt,
dass den Fälle und Petitionen von MenschenrechtsverteidigerInnen
systematisch nachgegangen wird. Ebenfalls soll sichergestellt werden,
dass die von den BotschafterInnen umgesetzten Handlungen und deren
Resultate in den politischen Dialog mit dem honduranischen Staat
einfliessen.
Des Weiteren empfehlen wir die Schaffung eines Netzwerkes von Focal
Points der EU-Botschaften, welches die Situation der
MenschenrechtsverteidigerInnen überwacht und die Implementierung
spezifischer Aktionen im Rahmen der EU-Richtlinien über
MenschenrechtsverteidigerInnen in Honduras koordiniert.
AN DIE INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGSORGANISATIONEN
Wir fordern die Organisationen, welche in der
Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, dazu auf, in ihren Projekten
Komponenten einzubauen, welche die Rechte der Bevölkerung stärken, sei
es, indem Gerechtigkeit und Menschenrechten als Transversalthemen
behandelt werden, sei es mit direkte Aktionen zum Aufbau einer Kultur
der Respektierung der Menschenrechte.
Wir empfehlen der DEZA, den bewährten Fokus auf Gerechtigkeit und
Menschenrechte, der auf eine aktive Förderung des Rechtsstaats und auf
die Reduktion der Fragilität des Staates hinarbeitet, weiterzuführen.
Denjenigen NGOs, welche die Proteste der Gemeinden gegen die
Installation von Fotovoltaik-Anlagen begleiten, empfehlen wir, die
Auswirkungen, welche derartige Fotovoltaik-Anlagen auf die Gesundheit
der Menschen und auf die Umwelt haben, zu untersuchen und schriftlich zu
dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Argumentarium im Kampf
gegen Landraub und für die davon betroffenen Personen.
AN DIE ZIVILGESELLSCHAFT
Die Delegation des Honduras-Forum Schweiz wertet den Ausdruck der
Einheit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, engagierten
Akademikern, Menschenrechts-Institutionen und Aktivisten als sehr
positiv. Beispiele hierfür sind die „Coalición contra la Impunidad“
(Koalition gegen die Straflosigkeit); die „Articulación 611“, welche
sich für die Durchsetzung und Erfüllung menschenrechtlicher Standards in
der Formulierung und Verabschiedung des revidierten Strafrechts
einsetzt; das Netzwerk „Desafiando la Impotencia“ („Die Machtlosigkeit
herausfordern“), welches sich gegen Frauenmorde einsetzt; und weitere
Organisationen. Alle diese Organisationen haben das klare Ziel, die
Situation der Straflosigkeit zu beenden, damit die grundlegenden Rechte
respektiert werden
Justizia in Honduras ist eher einäugig als blind: Sie funktioniert zugunsten der Täter*innen und kriminalisiert die Opfer
Honduras, Ende September 2017
Delegation des HONDURAS-FORUM SCHWEIZ
www.honduras-forum.ch
Bericht übersetzt auf Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch
Kontakt: foro_honduras_suiza@riseup.net Fotos: Thomas Bachmann – Honduras Forum Schweiz. Bildtexte: Ökubüro München (sind nicht Teil des offiziellen Berichtes des Honduras Forums Schweiz)