Donnerstag, 23. November 2017

Offener Brief an die Mitglieder des diplomatischen internationalen Dienstes und internationaler Instanzen mit Präsenz und/oder dem Fokus auf Honduras



Montag, den 20. November 2017
Betreff: Besorgnis über die Ausweisung internationaler Menschenrechtsverteidiger*innen seitens der honduranischen Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Als die fünf Staatsbürger*innen, die diesen Brief unterzeichnet haben, wenden wir uns an Sie, um Sie über unsere Situation zu informieren und um Ihnen gegenüber unsere Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. Wir sind vier Menschenrechtsbeobachter*innen mit europäischer Staatbürgerschaft und ein Journalist aus Kolumbien, die seit 2016 Gegenstand eines Ausweisungsverfahrens seitens des honduranischen Staates sind.  

Die betroffen Personen sind:
Giulia FELLIN, italienischer und deutscher Staatsangehörigkeit, Mitglied der Hondurasdelegation, ein Netzwerk mehrerer Personen und Gruppen, die seit 2009 im Bereich Menschenrechtsbeobachtung tätig sind;  Luis DIAZ DE TERAN, spanischer Staatsbürger, Menschenrechtsbeobachter und -verteidiger; Marine PEZET, französischer Staatsangehörigkeit, ehemalige Leiterin von PROAH (Projekt zur Internationalen Begleitung von Menschenrechtsverteidiger*innen in Honduras); Heike ENGEL, deutsche Staatsbürgerin, Menschenrechtsverteidigerin und unabhängige Journalistin und Víctor Hugo SOTO GALEANO, Fotojournalist kolumbianischer Staatsangehörigkeit.

Kontext:
Nach der Ermordung der Menschenrechtsverteidigerin Berta Cáceres am 2. März 2016 nahmen die Angriffe und Bedrohungen gegen nationale und internationale Menschenrechtsverteidiger*innen zu. Insbesondere nahmen die Angriffe gegen internationale Verteidiger*innen zu, die den Zivilen Rat der Basis- und indigenen Organisationen Honduras (COPINH) begleiteten, die Organisation, die Berta Cáceres leitete. Ein Beispiel dafür sind die Angriffe und Einschüchterungsversuche gegenüber den Teilnehmer*innen und internationalen Beobachter*innen des Internationalen Treffens „Berta Cáceres Vive“ am 15. April 2016, bei dem Giulia Fellin, Luis Díaz, Heike Engel und Marine Pezet anwesend waren. 



Am 9. Mai 2016 fand vor dem Präsidentenhaus eine friedliche Demonstration von COPINH statt, die gewaltsam unterdrückt wurde. Die internationalen Menschenrechtsverteidiger*innen  Giulia Fellin, Luis Díaz und Heike Engel waren zur Beobachtung und Dokumentation der Geschehnisse vor Ort.

Am 10. Mai 2016 verkündete Herr Jorge Ramón Hernández Alcerro,  Generalsekretär der honduranischen Regierung in einer öffentlichen Stellungnahme, dass der staatliche Sicherheitsdienst (Dirección de Inteligencia del Estado) und die Migrationsbehörde angewiesen wurden, „die Identität der Ausländer*innen zu ermitteln, die an dieser Art von Demonstrationen teilnehmen und zur Gewalt anstiften, und alle im Gesetz festgeschriebenen Verfahren anzuwenden“. Ebenso verkündete er, dass „es eine Ermittlung gegen die Ausländer*innen geben werde, die an Protesten von COPINH teilnehmen und zur Gewalt ermutigen.“

Ab dem 10. Mai 2016 kam es zu mehrfachen Publikationen und Einschüchterungen bezüglich der Tätigkeit von Giulia Fellin. Durch die gestartete Verleumdungskampagne sah sich die Beobachterin gezwungen, das Land zu verlassen.

Die anderen oben erwähnten Personen verließen in den folgenden Wochen ebenfalls das Land, ohne eine offizielle schriftliche Mitteilung hinsichtlich eines Ausweisungsbescheids erhalten zu haben. Darüber hinaus erklärte eine Vertreterin des Sekretariats für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Dezentralisierung im Juni 2016, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anweisung zur Ausweisung erteilt wurde.

Am 25. Oktober 2016 versuchte der Menschenrechtsverteidiger Luis Díaz erneut nach Honduras einzureisen. Dabei wurde er durch Mitarbeiter der Nationalen Migrationsbehörde aufgehalten, die ihn festnahmen und das verwaltungstechnische Verfahren der Ausweisung anwendeten. Die Ausweisung geschah ohne ihm die Möglichkeit zu gewähren diese anzufechten. Er erhielt auch kein Dokument bezüglich der Ausweisung.

Nach diesem Vorfall entschlossen sich die anderen europäischen Beobachter*innen, mit Hilfe von Anwält*innen, die für honduranische Menschenrechtsorganisationen tätig sind, herauszufinden, ob gegen sie ein Einreiseverbot (alerta migratoria) vorliege und ob sie ein ähnliches Verfahren zu erwarten hätten.

Im Februar 2017 gelang es einem der honduranischen Anwälte, Zugang zu einem Dokument der Nationalen Migrationsbehörde vom 30. Mai 2016 zu bekommen, dass an das Sekretariat für Menschenrechte, Gerechtigkeit, Regierungsführung und Dezentralisierung gerichtet war und in dem die Überprüfung der Ausweisung der fünf oben genannten Personen erbeten wird.

Seitdem haben honduranische Anwält*innen mit der Nationalen Migrationsbehörde sowie dem Sekretariat für Menschenrechte kommuniziert und zahlreiche Versuche unternommen, um an die Unterlagen zu den besagten Ausweisungen zu gelangen.  Gleichwohl der Abschiebungsentscheid gegen die fünf Staatsbürger*innen von den honduranischen Behörden unterzeichnet wurde und es das mündliche Versprechen gab, die Unterlagen ausfindig zu machen, wurden bis zum heutigen Tag weder uns noch unseren Anwält*innen die Unterlagen übergeben.

Eineinhalb Jahre nach den Geschehnissen bleibt uns als ausländische Bürger*innen die Möglichkeit verwehrt, nach Honduras zurückzukehren und den ergangenen Beschluss anzufechten.

Wir ersuchen die Mitglieder des diplomatischen internationalen Dienstes und internationaler Menschenrechtsorganisationen darum, gegenüber den staatlichen Behörden von Honduras die bedeutsame Rolle internationaler Begleitung bei der Verteidigung von Menschenrechten zum Ausdruck zu bringen und sie zu Folgendem aufzufordern:

  • Auskunft zu geben über das Migrationsverwaltungsverfahren, das bei der Verhaftung und Ausweisung von Luis DIAZ DE TERAN und den weiteren vier ausländischen Staatsbürger*innen angewendet wurde. Von der Nationalen Migrationsbehörde und dem Sekretariat für Menschenrechte, Gerechtigkeit, Regierungsführung und Dezentralisierung ersuchen wir Information und Zugang zu den Unterlagen;
  • Den Beschluss über das Einreiseverbot zurückzuziehen, da der Abschiebungsentscheid ungerechtfertigt ist und die Arbeit der Verteidiger*innen von Menschenrechten in Honduras beeinträchtigt;
  • die Umsetzung zeitnaher, angemessener, umfassender, unabhängiger und unparteiischer Untersuchungen hinsichtlich der Drohungen und Angriffe gegen nationale und ausländische Verteidiger*innen in Honduras;
  • Dringend Maßnahmen einzuleiten für die Umsetzung der „Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Individuen, Gruppen und Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und grundlegender und universeller Freiheiten“, anerkannt und verabschiedet durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1998 sowie die Gewährleistung, dass die Personen, die sich der Förderung und dem Schutz fundamentaler Rechte verpflichten, ihre Aktivitäten unabhängig und frei ausüben können.   
  • Die Vollversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) und die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte haben die Bedeutung der Arbeit der Verteidiger*innen hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte in einem demokratischen Staat immer wieder betont. Als Unterzeichner*innen des Briefes ersuchen wir daher die diplomatischen Dienste und ermutigen die internationale Gemeinschaft mit Menschenrechtsverteidiger*innen in Honduras  Kontakt aufzunehmen, um ihnen - im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und weiteren internationalen und zu diesem Zweck eingerichteten Instrumenten und Mechanismen - Unterstützung und Schutz anzubieten.

Hochachtungsvoll,

Luis DIAZ DE TERAN
Heike ENGEL
Giulia FELLIN
Marine PEZET
Víctor Hugo SOTO GALEANO