Berta Cáceres Foto: HondurasDelegation - Ole Schmidt |
Auch wenn sie den
Prozessbeginn verzögern und die Planungen für die Beobachtung und Begleitung erschweren,
sind die Rechtsmittel der Nebenklage fundamental, um Rechtsstaatlichkeit und
Respekt vor den Opfern einzufordern. Im besten Fall hilft die gewonnene Zeit
auch, damit die Sachverständigen die
seit Mai 2016 zurückgehaltenen Beweismittel (unter anderem aus
Durchsuchungen der Büros des Unternehmens DESA und von Privathäusern der
Angeklagten) auswerten und damit die Nebenklage endlich Zugang zu den
Informationen bekommt, die ihr immer noch vorenthalten werden.
Vermutlich wird das
bisherige Gericht weitermachen; die Hoffnungen konzentrieren sich darauf, dass
es in Zukunft unparteiischer agiert und einen rechtsstaatlichen Prozess für die
Angeklagten ebenso wie für die Nebenkläger*innen gewährleistet. “Wir wollen auf
keinen Fall, dass die Angeklagten in einem zweifelhaften, von
Unregelmäßigkeiten geprägten Verfahren verurteilt werden, denn das öffnet einer
späteren Annullierung wegen Verfahrensfehlern Tür und Tor,” betont Bertha
Zúniga, Bertas Tochter und Nachfolgerin in der Koordination des COPINH. Gegen
einen der Angeklagten, Emerson Duarte, in dessen Wohnung die mutmaßliche
Tatwaffe gefunden wurde, liegt offensichtlich auch nach Abschluss der
Beweisaufnahme weiterhin nichts vor, was die Anklage gegen ihn wegen des Mord
an Berta Cáceres und versuchten Mordes an Gustavo Castro rechtfertigen würde.
Einen möglichen Teilsieg
hat COPINH bisher errungen: Bisher waren in Honduras nur Organisationen als
Nebenkläger zugelassen, die durch ein Verbrechen an einer Leitungsperson einen
Vermögensverlust erlitten hatten; der extreme organisatorische und psychische
Schaden, der COPINH und seinen Mitgliedern durch den Mord an Berta entstanden
ist, spielte für das Gericht keinerlei Rolle. Diese Praxis könnte sich in
Zukunft ändern: Zumindest wurde der Antrag nicht abgelehnt und ein
Berufungsgericht wird sich nun damit befassen. Ein Urteil dazu wird es aber
womöglich erst dann geben, wenn die laufende Verhandlung schon vorbei ist.
Vor zwei großen
Herausforderungen stehen Bertas Familienangehörige und COPINH und alle die sich
weltweit dem Ruf “JusticiaParaBerta” anschließen, derzeit:
Erstens muss verhindert
werden, dass das Verfahren sich in extremer Engführung ausschließlich auf die
Mordnacht 2. auf 3. März 2018 konzentriert, wie bisher von Staatsanwaltschaft
und Gericht intendiert, ohne dass der Kontext, die monatelangen systematischen
Drohungen und Attacken gegen Berta und COPINH im Zusammenhang mit ihrem
Widerstand gegen das Wasserkraftwerk “Agua Zarca” einbezogen würde. Es wird
schwierig, dazu im Prozess neue Beweisanträge zu stellen, ohne dass darauf
verwiesen wird, Ähnliches sei bereits im Vorfeld ablehnt worden. Auch deshalb
haben die Anwälte der Nebenklage gegen diese Ablehnung ebenfalls Rechtsmittel
eingelegt.
Zweitens ist wichtig, die
bisher große internationale und landesweite Aufmerksamkeit, Beobachtung und
Berichterstattung trotz der Verzögerungen und Unwägbarkeiten über die geplanten
fünf Prozesswochen aufrecht zu erhalten und vor allem vor dem Urteil nochmals
deutlich zu steigern.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen
Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung hapert es indes auch weiterhin.
Mehr als einen kleinen Saal mit 60 Plätzen hält die honduranische Justiz bisher
nicht für notwendig um diese herzustellen. Auch in diesem Punkt darf also der
internationale Druck nicht nachlassen.