Nebenklage kündigt
Rechtsmittel gegen Entscheidung des Berufungsgerichtes an
TEGUCIGALPA
(HondurasDelegation 27-09-2018). Am 25.9.2018 urteilte das Berufungsgericht am
Obersten Gerichtshof in Tegucigalpa, dass der Befangenheitsantrag gegen die
bisherigen vier Richter*innen im Mordprozess Berta Cáceres abzulehnen sei.
Ariel Madrid, Mitglied des Anwaltsteams der Familie von Berta kündigte nun an,
die Nebenklage werde diese Entscheidung anfechten. Grund für dieses neuerliche
Rechtsmittel ist, so Madrid, dass das Berufungsgericht den Antrag nur formal
abgewiesen, sich aber nicht in der Sache damit auseinandergesetzt habe, ob die
Richter*innen unparteiisch sind oder, wie von der Nebenklage festgestellt, eben
nicht. Dabei sei gegen das Gericht eine detaillierte Klage eingereicht worden,
u.a. wegen seines Nicht-Agierens gegen die Machenschaften der
Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre lang wichtige Beweismittel zurückhielt.
Neben der für den 27.9.
erwarteten Anfechtung, sind fünf weitere Amparo-Klagen der Nebenklage wegen
Verletzung fundamentaler Rechte anhängig. Sie alle wurden zugelassen,
allerdings ohne unmittelbaren Einfluss auf den Fortgang der Verhandlung. Dabei
geht es u.a. um die Nichtzulassung von Beweismitteln wie den Zeugenaussagen von
Mitglieder der Familie Atala Zablah (Hauptaktionäre und Aufsichtsratsmitglieder
des Unternehmens DESA) und den Ausschluss von Bertas Organisation COPINH von
der Nebenklage. Auch die Vertretung des Angeklagten Sergio Rodriguez (Manager
für Umwelt- und Soziales des Unternehmens DESA) hat einen Amparo eingelegt.