Freitag, 28. September 2018

Weiter mit den bisherigen Richter*innen?


Nebenklage kündigt Rechtsmittel gegen Entscheidung des Berufungsgerichtes an

TEGUCIGALPA (HondurasDelegation 27-09-2018). Am 25.9.2018 urteilte das Berufungsgericht am Obersten Gerichtshof in Tegucigalpa, dass der Befangenheitsantrag gegen die bisherigen vier Richter*innen im Mordprozess Berta Cáceres abzulehnen sei. Ariel Madrid, Mitglied des Anwaltsteams der Familie von Berta kündigte nun an, die Nebenklage werde diese Entscheidung anfechten. Grund für dieses neuerliche Rechtsmittel ist, so Madrid, dass das Berufungsgericht den Antrag nur formal abgewiesen, sich aber nicht in der Sache damit auseinandergesetzt habe, ob die Richter*innen unparteiisch sind oder, wie von der Nebenklage festgestellt, eben nicht. Dabei sei gegen das Gericht eine detaillierte Klage eingereicht worden, u.a. wegen seines Nicht-Agierens gegen die Machenschaften der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre lang wichtige Beweismittel zurückhielt.
Neben der für den 27.9. erwarteten Anfechtung, sind fünf weitere Amparo-Klagen der Nebenklage wegen Verletzung fundamentaler Rechte anhängig. Sie alle wurden zugelassen, allerdings ohne unmittelbaren Einfluss auf den Fortgang der Verhandlung. Dabei geht es u.a. um die Nichtzulassung von Beweismitteln wie den Zeugenaussagen von Mitglieder der Familie Atala Zablah (Hauptaktionäre und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens DESA) und den Ausschluss von Bertas Organisation COPINH von der Nebenklage. Auch die Vertretung des Angeklagten Sergio Rodriguez (Manager für Umwelt- und Soziales des Unternehmens DESA) hat einen Amparo eingelegt.